WALD- UND ERLEBNISLEHRPFAD
Lauterbach und Bucher Wald
Die Gemeindegrenze
In den meisten fränkischen Gemeinden ist das Setzen von Grenzsteinen seit Jahrhunderten Sache der „Siebener” (Feldgeschworene). Das sind sieben gewählte und vereidigte Personen aus einem Gemeindegebiet, die die Aufgabe haben, über Recht und Eigentum zu wachen.
Die Siebener versichern den richtigen Standort eines Grenzsteines mit geheimgehaltenen unterirdischen Zeichen - dem Siebenergeheimnis. Mindestens einmal im Jahr werden in einem Flurumgang die Grenzen durch die Siebener kontrolliert.