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Station 11

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WALD- UND ERLEBNISLEHRPFAD
Lauterbach und Bucher Wald

Der Zauberer von Buch am Wald

Im 17. Jahrhundert war einer der berühmtesten Zauberer im Rothenburger Umland Peter Vischer, ein Müller von Buch am Wald. Leider wissen wir nicht in welcher Mühle er gewohnt hat - wahrscheinlich die Kleinmühle in Buch am Wald, weil er oft auch das Müllerlein zu Bauch am Wald genannt wird.

Damals haben Zauberer den Leuten Mittel der Abwehrzauberei angeboten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, gegen den Schadenzauber der Hexen zu kämpfen und sich gegen Hexerei im allgemeinen zu schützen. Zauberer haben auch oft für ihren Kunden die Personen - meistens waren es Frauen - identifiziert, die als Hexen angeblich in ihren Dörfern tätig sein sollten.

 
 
Für ihre Leistungen haben die Zauberer Geld bekommen. Sie stellten eine Art von frühzeitlicher Polizei / Arzt-Service dar, den es zu der Zeit sonst für die Bauern überhaupt nicht gab. Ein guter Zauberer konnte deshalb Kunden aus einem großen Einzugsbereich haben und dabei ziemlich gut Geld verdienen!

Es war aber auch manchmal gefährlich, als Zauberer tätig zu sein, weil die Obrigkeit Zauberei - egal ob gute weiße oder schädliche schwarze Zauberei - als Sünde gegen die zehn Gebote ansah. Es bestand deshalb immer die Gefahr, dass man als Zauberer verhaftet, verhört und bestraft werden konnte.

Zum ersten Mal taucht Peter Vischer 1624 in den Stadtrechnungen auf. Er ist am 10. Oktober wegen "beschreiten Zauberei" verhaftet worden und ins Gefängnis, also das Büttelhaus, in Rothenburg gebracht worden. Nach drei Tagen wurde er aber freigelassen, weil er im Verhör nichts gestand.

In den Protokollen der Kirchenverwaltung in Rothenburg, den sogenannten Konsistorialakten, gibt es dann mehrere Erwähnungen des Müllers zu Buch am Wald. Zum Beispiel klagt 1639 ein Geistlicher, dass der Müller bessere Praxis als die Herren Medicis, also die Stadtärzte, habe.

In einer Ordnung, die vom Rothenburger Stadtrat am 6.9.1639 gegen Zauberei, Gotteslästerung und unchristliches Leben im allgemeinen veröffentlicht wurde, ist der Müller namentlich erwähnt. Das Problem für den Stadtrat war, dass das Buch ansbachisch war. Unternehmen konnte der Stadtrat von Rothenburg nur dann etwas, wenn der Müller sich in die Rothenburger Landwehr begab.

Die Ordnung von 1639 hatte, wie viele andere ähnliche Ordnungen, keine Wirkung. Die Bevölkerung holte sich auch weiterhin vom Zauberer von Buch am Wald Rat und Hilfe gegen Hexen und Krankheiten.

Das wird in einem Rothenburger Hexenprozess von 1641 deutlich, wo wir (unter anderem) erfahren, dass Margaretha Rost aus Finsterlohr den Zauberer wenigstens zweimal besucht hat, um Abwehrzauberei für ihren angeblich verhexten Mann zu holen.